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Bestellvorgang

Gesetzlich Versicherte

Nutzen Sie bitte immer Lieferung auf Rechnung, wenn Sie bereits eine Zusage für die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse haben. Wir schicken dann die erzeugte Rechnung an die Krankenkasse. Sie sind von der Zahlung befreit.

Privat Versicherte:

Sie erhalten die Rechnung direkt von uns und gehen in Vorleistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Alternativ können Sie auch PayPal über den Warenkorb nutzen.

Neukunden:

Laden Sie zuerst das Antragsformular herunter und füllen es aus. Schicken Sie diesen Antrag gescannt oder Foto an uns per E-Mail oder per Post. Wir erledigen die Antragstellung. Sie erhalten bei Genehmigung automatisch eine Nachricht Ihrer Krankenkasse und können dann bei uns Ihre Bestellung aufgeben, entweder über diesen Online-Shop, per E-Mail oder telefonisch. Den Bestellschein benötigen wir nicht im Original, er dient nur zu Ihrer Information und enthält unsere anzugebenden blauen Bestellnummern.

Information für Kunden, die einen persönichen Kontakt mit uns pflegen möchten:

Wir senden Ihnen jeweils zum Anfang eines Monats unseren Katalog per Email zu, aus dem Sie dann für den jeweiligen Monat bestellen können. 40€ müssen nicht erreicht werden, der Mindestbestellwert pro Monat ist 20€. Sie können uns aber auch benachrichtigen, wenn Sie in einem Monat mal ganz aussetzen möchten.

Normalerweise möchten unsere Kunden keine Dauerbestellung, d.h. man meldet sich jeden Monat neu, welche Artikel benötigt werden.

Wir haben aber auch Kunden, die solange immer das Gleiche haben wollen, bis sie eine Änderung wünschen. Das geht auch, dazu ist aber kein ABO abzuschließen.

I.Ü. können wir auch an die pflegenden Personen liefern, wenn der Patient soweit behindert ist, dass er dem Paketboten (Hermes) nicht öffnen kann.

Bei jeder Absendung erhalten sie von Hermes automatisch eine Sendungsverfolgung, wonach Sie ein Paket auch umleiten können.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und die Pflege für die Pflegeperson erleichtern.

Die zugelassenen Mittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen eingetragen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Schutzmasken, Einmallätzchen und Schutzschürzen.

Ein Rezept ist bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrach grundsätzlich nicht erforderlich.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittelversorgung?

Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben und werden deshalb von Angehörigen oder durch einen professionellen Pflegedienst versorgt.

Der Anspruch besteht, wenn ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, der oder die Patient:in zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft lebt und von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt wird.

Erstattungsfähig sind Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 € monatlich. Bei einer Beihilfeberechtigung sind es 20,00 € pro Monat.

Wie beantragt man Hilfsmittel?

Pflegebedürftige Menschen können Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegeversicherung ohne Rezept beantragen. Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.

Wir erledigen die Antragstellung für Sie kostenlos.

Für gestzlich Versicherte:

unterschrieben und an die Stadtbox® übermitteln (Post, E-Mail, Fax).

Falls Sie keinen Drucker haben, fordern Sie bitte das Formular über unseren Kontakt an.

Für privat Versicherte:

Sie benötigen das Antragsformular nicht. Um sicher zu gehen, dass die Kosten Ihnen erstattet werden, besprechen Sie sicherheitshalber Ihre Bezugsabsicht vorher noch mit der Kasse.

Unsere Rechnung schicken wir dann an Sie persönlich, die Sie dann zur Ersattung Ihrer Pflegeversicherung einreichen.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel gem. § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI ?

Es liegt ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor, und der/die Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen, und der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut.

Sind die Pflegehilfsmittel kostenlos und wie lange kann ich diese kostenlos beziehen?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel i.d.R. mit 40€ pro Monat. Der Anspruch besteht i.d.R. ein Jahr. Nach Ablauf wird ein neuer Antrag gestellt. Viele Krankenkassen genehmigen auch unbefristet. Unser Service ist durchgehend kostenlos, auch für Antragstellung und Lieferung.

Muss ich etwas unterschreiben?

Ja, wir benötigen Ihre Unterschriften auf dem Antrag für die Kostenübernahme der Pflegekasse.

Welche Produkte und wie kann ich diese auswählen?

Sie können folgende Produkte bestellen: Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, medizinischer Mundschutz, FFP2-Masken sowie saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder waschbar.

Hier können können Sie die Artikel je nach Bedarf selbst zusammenstellen.

Was muss ich tun, um die kostenlose Pflegehilfsmittel monatlich zu erhalten, bzw. kann ich die Pflegehilfsmittel monatlich ändern?

Nachdem Ihre Pflegekasse den Antrag genehmigt hat, bestellen Sie online oder füllen den Bestellschein entsprechend Ihres Bedarfs aus, den Sie dann per E-Mail oder Post an uns senden.

Viel einfacher ist eine telefonische Bestellung in der Sie uns die blauen Bestellnummern aus der Arttikelliste nennen.

Die individuelle Bestellungen gelten für den laufenden Monat und sind KEIN ABO! Die erste Lieferung erfolgt entsprechend des von Ihnen gewünschten Termins. Die Häufigkeit und Zusammenstellung können Sie jederzeit ändern, entweder durch Änderung des Bestellscheins oder telefonisch bzw. per E-Mail.

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?

Die Pflegehilfsmittel können immer auch auf eigene Rechnung bei der Stadtbox bezogen werden.

Gibt es einen Unterschied, wenn man privat versichert ist?

Privat Versicherte haben den gleichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Der Unterschied besteht nur darin, die Artikel zunächst selbst zu bezahlen und die Rechnung der Kasse zur Erstattung einzureichen. Auch hier gilt die Kostengrenze von 40€ pro Monat.

Wir antworten Ihnen schnellstmöglich innerhalb unserer Geschäftszeiten.

Ich berate Sie gern persönlich. Rufen Sie mich einfach an, Di. - Do. von 09:30 bis 12:30 Uhr: 04320-58980.

Martin Fricke, Fachkaufmann (HK)

Als Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterhält die Stadtbox® Abrechnungsverträge mit allen deutschen Pflegekassen und ist von der GPQG Prüfstelle in Kiel für die Versorgung der Patienten:innen mit Pflegehilfsmitteln geprüft und zertifiziert. Die fachliche Leitung nimmt unsere examinierte Krankenpflegerin wahr.

Wir versorgen das gesamte Bundesgebiet Versandkosten frei mit Hermes.