Im Versandhandels-Register des BfArM werden die Versandhändler erfasst, die zum Handel von Humanarzneimitteln über das Internet für Deutschland befugt sind (§ 43 Abs. 1 Satz 1 und §67 Abs. 8 AMG). Für den Inhalt des Versandhandels-Registers sind die Stellen verantwortlich, die nach Landesrecht für die Arzneimittelüberwachung zuständig sind.